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Gesellschaft

Crime #259

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Von leichter Beute und schweren Jungs, oft nicht witzig und häufig zum Schießen: Wir präsentieren die Top-Verbrechen aus dem STUZ-Gebiet.

Mal wieder fällt dem Verfasser dieser Kolumne die haarsträubende Diskrepanz auf, mit der hierzulande verschiedene Rauschmittel betrachtet werden. Es geht natürlich um Cannabis und Alkohol.

Beim Durchstöbern der Polizei-Pressemitteilungen tauchen beide Substanzen recht häufig auf. Die übliche Nachricht zum Thema Cannabis geht in etwa so: Zivilstreife kontrolliert Typ, der irgendwo langläuft; Zivilstreife findet mehrere Gramm Marihuana, beschlagnahmt das Gefundene; es kommt zur strafrechtlichen Verfolgung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Niemand wird verletzt. Niemand bringt jemanden in Gefahr. Niemand schreit. Niemand randaliert. Aber Cannabis ist eben illegal, weil das vor Jahrzehnten mal irgendwer so verfügt hat. Bums, aus, Micky Maus.

„Zudem bestand der 29-Jährige darauf, über die Autobahn nach Hause zu laufen, woran ihn auch die Polizei nicht hindern könne.“

Alkohol hingegen ist legal und omnipräsent; jede*r kann nach Belieben Alkohol kaufen, saufen und damit durch die Gegend laufen. Die übliche Nachricht zum Thema Alkohol gibt es nicht. Das liegt daran, dass der Alkoholkonsum Ausgangspunkt für einen bunten Strauß unangenehmer Geschehnisse ist. Hier mal ein paar zur Veranschaulichung:

Promille unbekannt: Ein 29-Jähriger fällt in Mainz-Hechtsheim auf, weil er Begrenzungspfosten aus dem Boden reißt und auf die Fahrbahn wirft. Dies praktiziert er, während er im Begriff ist, auf die Autobahn 60 zu laufen. Als die Cops ihn daran hindern wollen, beleidigt er sie. „Zudem bestand der 29-Jährige darauf, über die Autobahn nach Hause zu laufen, woran ihn auch die Polizei nicht hindern könne.“ Natürlich hindert sie ihn, er landet in der Ausnüchterungszelle.

Promillezahl unbekannt: Auf einem Marktgelände in Geisenheim belästigt ein 55-Jähriger gleich drei Frauen, bedrängt sie und betatscht sie. Die Polizei rückt an und nimmt den „deutlich alkoholisierten“ Mann zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle.

2,4 Promille: An einem Sonntagmorgen werden Anwohner in der Mainz-Finthener Poststraße von Straßenlärm geweckt. Verursacher ist ein 28-Jähiriger, der an einem Brunnen randaliert. Er schlägt und tritt solange gegen eine Metallfigur, bis diese sich von ihrer Halterung löst. Dabei beschädigt er nicht nur den Brunnen, sondern auch sich selbst. Er muss in einer Klinik behandelt werden.

„Während seiner Anwesenheit bei der Polizei beleidigte er die Polizeibeamten erheblich und täuschte Ohnmacht, Erschöpfung und Verletzungen vor.“

Promillezahl unbekannt: Nochmal Finthen. Ein 26-Jähriger kommt auf dem Katzenberg ums Eck gebraust und knallt dermaßen gegen ein geparktes Fahrzeug, dass er gleich fünf Pkw aufeinander schiebt. Er entfernt sich zunächst zu Fuß, kommt dann aber wieder. Die Cops sind schon vor Ort und stellen fest, dass der Verursacher „erheblich alkoholisiert“ wirkt. Sie nehmen ihn zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle. „Während seiner Anwesenheit bei der Polizei beleidigte er die Polizeibeamten erheblich und täuschte Ohnmacht, Erschöpfung und Verletzungen vor.“ Was seitens des Arztes und Rettungssanitätern nicht bestätigt werden kann.

1,35 Promille: In Rüsselsheim wird ein 35-Jähriger dabei beobachtet, wie er brennende Gegenstände in einen Briefkasten und einen Mülleimer wirft. Die Polizei greift ihn auf, das Ganze endet mit der gewohnten Alkohol- Prosa: „Aufgrund seiner starken Alkoholisierung brachten ihn die Polizisten im Anschluss zur Ausnüchterung in eine Gewahrsamszelle.“

Promillezahl unbekannt: Wiesbaden. Nach einem „kompletten Blackout“ wacht ein 34-Jähriger, der sich zuvor noch im Bahnhof befunden hat, hinterm Schlachthof wieder auf. Ihm fehlen Hose, Gürtel und Schuhe.

„Aufgrund seiner starken Alkoholisierung brachten ihn die Polizisten im Anschluss zur Ausnüchterung in eine Gewahrsamszelle.“

Wir könnten nun noch weitere besoffene Beispiele von Verkehrsunfällen, Schlägereien, sexuellen Übergriffen, Vandalismus und Verlusterfahrungen bringen, aber leider darf diese Kolumne nur eine Seite haben, keine zehn. Es geht hier gar nicht mal um die Legalisierung von Cannabis. Stattdessen sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden, den Besitz, Verkauf, Erwerb und vor allem den Konsum von Alkohol unter Strafe zu stellen. Kleine Randbemerkung noch: Bei Redaktionsschluss hatte noch keines der heute inflationär verbreiteten Oktoberfeste stattgefunden – erfahrungsgemäß Hotspots für solche Fälle, wie sie oben aufgelistet sind. Illegalize! (inh)

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